AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Giti Tire Deutschland GmbH, Hollerithallee 18 A, 30419 Hannover
(in der Fassung vom 26. Juni 2018)

§ 1
Geltungsbereich
(1) Nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der entsprechenden Erklärung bzw. Handlung jeweils gültigen Fassung für alle unsere Ange¬bote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Handlungen und Erklärungen.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB, insbesondere unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Geschäftspartner bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Geschäftspartner bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag ab-weichend von unseren AGB, insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere AGB, insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich an-erkannt worden sind.
(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Sondervermögen. Diese Personen werden im Rahmen der vorliegenden AGB einheitlich als „Geschäftspartner“ bezeichnet. Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu ei-nem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer anzusehen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Durch Absenden eines Angebots zum Vertragsschluss bzw. durch die Annahme des Angebotes der Giti Tire Deutschland GmbH erklärt sich der Geschäftspartner mit der Geltung dieser AGB ein-verstanden.
(5) Wird eine Dauergeschäftsbeziehung vereinbart, gelten die AGB für die gesamte Geschäftsbezie-hung, d.h. auch für alle darauffolgenden Aufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmals aus-drücklich auf die Geltung der AGB Bezug genommen wird.
(6) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 3 dieser AGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe von § 8 dieser AGB zu, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung eines Fernabsatzmittels, wie bspw. Telefon, Fax oder E-Mail erfolgt sind.

§ 2
Vertragsabschluss; Liefer-/Leistungsbedingungen
(1) Innerhalb unserer Produktkataloge, Broschüren oder sonstigen Produktblättern oder
-beschreibungen aufgeführte Produkte, ggf. mit Preisangaben, stellen keine für uns bindenden Angebote, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Ge-schäftspartner dar.
(2) Durch Absenden der Bestellung gibt der Geschäftspartner ein verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB zum Kauf des betreffenden Produkts (Ware) ab. Wir werden den Eingang des Ange-bots des Geschäftspartners unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar, es sei denn, wir erklären ausdrücklich, dass wir das Angebot des Geschäftspartners schriftlich annehmen. Wir behalten uns außerdem vor, für eine Bestellung einen Mindestbestellwert zu fordern. Den Mindestbestellwert bzw. die Mindestbe-stellmenge zeigen wir dem jeweiligen Geschäftspartner ggf. an.
(3) Der Kaufvertrag kommt in jedem Fall erst mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung durch uns zustande. Die Beschreibung und wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich so-dann nach den Angaben in der Bestellung und Auftragsbestätigung, wobei die Regelung gemäß Absatz 5 unberührt bleibt.
(4) Alle Produkte und Preise in unserem Produktkatalog stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbar-keit sowie der Selbstbelieferung und solange der Vorrat reicht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit bzw. der fehlenden Selbstbelieferung der bestellten Ware wer-den wir den Geschäftspartner unverzüglich hierüber informieren. Stellen sich solche Umstände nach Vertragsschluss heraus, kann der Geschäftspartner in diesem Fall von dem Vertrag zurück-treten, wobei bereits geleistete Zahlungen des Geschäftspartners erstattet werden.
(5) Wir haben die Produktangaben und -informationen in unserem Produktkatalog sowie in unseren
Broschüren, Produktblättern etc. sorgfältig zusammengestellt. Gleichwohl kann nicht ausge-schlossen werden, dass in Einzelfällen Druckfehler auftreten oder bei Sonderanfertigungen Ab-weichungen, inklusive Preisänderungen, eintreten. Wir übernehmen aus diesem Grund keine Haf-tung für Richtigkeit und Vollständigkeit von Zahlenangaben in Produktkatalogen, Broschüren, Produktblättern oder
sonstigen Produktbeschreibungen, es sei denn, dass Abweichendes ausdrücklich vereinbart worden ist.
(6) Von uns verwendete Größenangaben, technische Angaben und werblichen Aussagen stellen keine Garantie für zugesicherte Eigenschaften dar, sondern sind als bloße Beschaffenheitsan-gaben zu verstehen.
(7) Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall liefern wir die Kaufsa-che erst nach vollständiger vorbehaltloser Zahlung des Kaufpreises aus.
Von uns angegebene Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinba-rung im Einzelfall nicht verbindlich und können sich verändern.
(8) Ist eine Lieferung vereinbart, beauftragt der Geschäftspartner uns damit, die bestellte Kaufsache an die von dem Geschäftspartner genannte Lieferanschrift auf Kosten und auf Gefahr des Ge-schäftspartners zu liefern. Die Sachgefahr geht in diesem Fall auf den Geschäftspartner mit Übergabe an die von uns beauftragte und ordnungsgemäß ausgewählte Transportperson über, die der Geschäftspartner zu benennen hat (Schickschuld). Dies gilt auch in Fällen, in denen aus-nahmsweise vereinbart wird, dass wir abweichend die Kosten des Transports tragen. In Fällen, in denen die Kaufsache von uns ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung in Geschäfts-räumen an den Geschäftspartner ausgeliefert wird (Holschuld), geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem wir bzw. die von uns beauftragte Verkaufsperson den Geschäftspartner darüber in-formiert, dass die Kaufsache zur Abholung bereit steht. Verzögert sich die Versendung oder Ab-nahme der versandbereiten Ware
wegen von uns nicht zu vertretender Umstände, so geht die Gefahr auf den Geschäftspartner mit Zugang der Versandbereitschaftsanzeige über.
(9) Dem Geschäftspartner obliegt – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – das Entladen der
Lieferfahrzeuge zum vereinbarten Entladungstermin in einer angemessenen Zeit. Regelmäßig angemessen ist eine Entladungszeit von 2 Stunden.
(10) Kommt der Geschäftspartner in Annahmeverzug, bspw. durch Annahmeverweigerung einer Wa-renlieferung, oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Entladung, so sind wir zum Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens sowie etwaiger Mehraufwendungen, wie bspw. zusätzliche Transport- und Lagerkosten, berechtigt. Weiterge-hende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(11) Zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen sind wir bei Störungen des Betriebsablaufs und/oder Transportmöglichkeiten durch höhere Gewalt nicht verpflichtet. Im Falle höherer Gewalt – dazu zählen insbesondere Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Piraterie, terroristische Anschläge oder Drohungen, unverschuldete behördliche Anordnungen und Maßnahmen, Streik und Aus-sperrung, Rohstoffmangel, nachträglicher Wegfall oder Einschränkung von Ausfuhr- oder Ein-fuhrmöglichkeiten, z.B. aufgrund von Embargos, Naturgewalten, Krieg, Aufruhr, Brandstiftung oder ähnlichen Ereignissen, oder andere vergleichbare Umstände bei uns, unserem mit der Liefe-rung betrauten Logistikpartner, dem Produzenten oder bei den mit der Lieferung der zur Produk-tion erforderlicher Materialen betrauten Lieferanten, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lie-ferung entbunden. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
(12) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten; erfolgt diese ohne unser Ver-schulden nicht, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
(13) Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Geschäftspartners aus verspäteter oder nicht vorgenommener Lieferung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzu-rechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grobfahrlässigen Vertrags-verletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Das Rücktrittsrecht des Geschäftspartners bleibt unberührt, kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn die Durchführung des Vertrages mit Rücksicht auf die eingetretene Ver-zögerung für den Geschäftspartner unzumutbar geworden ist.
(14) Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen, sofern diese die vertraglich vereinbarte
Beschaffenheit aufweist. Wird die Ware ausnahmsweise aus Kulanzgründen oder im Fall eines Rücktritts von dem Vertrag aus einem Grund, den der Geschäftspartner zu vertreten hat, zurück-genommen, so berechnen wir eine Kostenpauschale von 15 % des Nettokaufpreises zuzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten für Hin- und Rücktransport. Dem Geschäftspartner bleibt der Nachweis geringerer Rücknahmekosten unbenommen.
(15) Wir sind zur sofortigen Liefereinstellung berechtigt und von der Erfüllung noch laufender Liefer-auf¬träge entbunden, wenn der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach-kommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen ein-stellt, der Firmeninhaber in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt, ein Scheck- oder Wech-selprotest stattfindet oder der Geschäftspartner unserem Ersuchen nicht nachkommt, für die be-stehenden Forderungen ausreichende Sicherheiten zu bestellen, es sei denn, der Geschäfts-partner erfüllt die Kaufpreiszahlung im Voraus. Scheckzahlungen werden in diesen Fällen nicht akzeptiert.
(16) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
§ 3
Kaufpreis, Fälligkeit, Zahlungsweise, Einwendungsausschluss bei Rechnungen
(1) Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am jeweiligen Tag der Lieferung gültigen Preisen und Geschäftsbedingungen.
(2) Die Preise verstehen sich inklusive der Kosten für eine standardmäßige Lieferung. Standardmäßig ist nur eine solche Lieferung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland (Fest-land, ohne Inseln) und innerhalb einer Lieferzeit von bis zu 8 Werktagen erfolgt. Der Geschäfts-partner trägt die Mehrkosten, die für eine auf sein Verlangen hin beschleunigte Versendung oder Auslieferung entstehen.
Der Kaufpreis ist nach Maßgabe der Vereinbarung im jeweiligen Einzelfall zur Zahlung fällig. Für die rechtzeitige Zahlung ist der Tag der Gutschrift des geschuldeten Betrages auf unserem Ge-schäftskonto maßgeblich. Wird das genannte Zahlungsziel über¬schritten, so kommt der Ge-schäftspartner ohne weitere Mahnung in Verzug. Mit Eintritt des Verzugs sind wir ohne weitere Zahlungsaufforderung oder sonstige Mitteilung berechtigt, ein Inkassoinstitut mit der Einziehung unserer Forderungen zu betrauen. Befindet sich der Geschäftspartner uns gegenüber mit irgend-welchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fäl-lig.
(3) Sofern kein Bankeinzug vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag durch Überwei-sung auf unser Geschäftskonto zu zahlen.

(4) Einwendungen des Geschäftspartners gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag sind ausschließlich schriftlich binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei der Giti Tire Deutschland GmbH, Hollerithallee 14, 30419 Hannover, anzuzeigen. Maßgeblich ist das Datum des Reklamationseingangs. Zahlt der Geschäftspartner vorbehaltlos oder läuft die Einwendungs-frist ohne schrift¬liche Anzeige ab, so sind Einwendungen des Geschäftspartners gegen die Rech-nung ausge¬schlossen. Hierauf wird der Geschäftspartner in der jeweiligen Rechnung zusätzlich gesondert hingewiesen.
(5) Fällige Forderungen sind ab Eintritt der vertraglich vereinbarten Fälligkeit mit 12 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, in jedem Fall jedoch mindestens mit einem Zinssatz von 12 % zu verzinsen. Der zu verzinsende Betrag ist der Bruttoend¬betrag der fälligen Rechnung. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere das Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleiben davon unberührt.
(6) Abschlags-, oder Vorauszahlungen werden von uns nicht verzinst.
(7) Wir behalten uns vor, nur innerhalb eines von uns zu definierenden Kreditlimits zu liefern. Die Hö-he des individuellen Limits teilen wir dem Geschäftspartner gerne auf Anfrage mit. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch innerhalb der Zahlungsfristen, bleibt uns vorbehalten, wenn wir be-rechtigten Grund zur Annahme haben, dass unsere Forderungen oder Sicherungsrechte gefähr-det sind oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners zweifelhaft er¬scheinen lassen. Im Falle der Kreditgewährung behalten wir uns vor, jederzeit aus-reichende Sicherheiten zu verlangen.
(8) Zur Aufrechnung ist der Geschäftspartner nur im Falle unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder voll anerkannter Gegenforderungen berechtigt. Das gleiche gilt, soweit der Geschäftspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für die Geltendmachung von Minde-rung oder Zurückbehaltungsrechten. Letztere müssen zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist dem Geschäftspartner ein Bonus zugesagt worden, so besteht nur dann ein An-spruch auf Auszahlung, wenn zuvor sämtliche fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung durch den Geschäftspartner erfüllt wurden. Der Anspruch auf Auszahlung der Boni wird am Jah-resende fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(9) Wir sind zur Aufrechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gegenüber sämtlichen Forderungen des Geschäftspartners berechtigt.
(10) Unabhängig von den Bestimmungen eines Vertrages zur Fälligkeit unserer Forderungen, sowie ungeachtet abweichender Kreditvereinbarungen zwischen dem Geschäftspartner und uns, wer-den sämtliche Forderungen gegen den Geschäftspartner sofort fällig gestellt, wenn der Ge-schäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen einstellt, der Firmeninhaber in Folge von Zah-lungsschwierigkeiten wechselt, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder der Geschäfts-partner unserem Ersuchen nicht nachkommt, für die bestehenden Forderungen ausreichende Si-cherheiten zu bestellen.
§ 4
Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen durch uns oder durch unsere Vertriebspartner gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner vor.
(2) Unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bleibt der Vertrag bestehen, es sei denn, wir erklären ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag.
(3) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahls-schäden sowie ähnliche Gefahren zu versichern. Er tritt bereits jetzt Ansprüche gegen Versiche-rungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichteten aus einem die Vorbehaltsware betreffen-den Schadensfall an uns ab. Der Geschäftspartner zeigt dem Versicherer die Forderungsabtre-tung unverzüglich an.
(4) Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver-kaufen. Diese Ermächtigung erlischt in den unter § 2 Abs. 14 genannten Fällen. Der Geschäfts-partner tritt uns jedoch hiermit bereits jetzt alle Forderungen mit allen Nebenrechten bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist und unabhängig davon, ob die Weitveräußerung an einen
oder mehrere Abnehmer erfolgt („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Geschäftspartner hat bei der Weiterveräußerung auf Rechnungskopien, Liefer-scheinen oder sonstigen Unterlagen den Namen unseres Fabrikates sowie der Größe und des Profils und der Betriebskennung gemäß Lieferschein aufzuführen.
(5) Veräußert der Geschäftspartner die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter und stellt diese einheitlich in Rechnung, so tritt er die Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer nur in Höhe des dem Abnehmer hinsichtlich der Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Betrages inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ist die Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtre-tung in Höhe des Preises, den wir dem Geschäftspartner zum Zeitpunkt der Lieferung an den Ab-nehmer berechnet hätten. Unterscheidet der Geschäftspartner gegenüber dem Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware und anderen mit ihr erbrachten Leistungen (insbesondere Monta-ge), so gilt die gesamte Forderung an uns abgetreten.
(6) Der Geschäftspartner bleibt – vorbehaltlich eines Widerrufs durch uns – zur Einziehung der betref-fenden Forderungen im eigenen Namen auch nach der Abtretung ermächtigt. Diese Ermächti-gung lässt unser eigenes Einziehungsrecht unberührt. Solange der Geschäftspartner insbesonde-re seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen nicht einstellt oder der Firmeninhaber nicht in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen.
(7) Die Befugnis des Geschäftspartners zur Weiterveräußerung, sowie zur Einziehung der betreffen-den Forderungen erlischt, wenn der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein solcher anderweitig gestellt wird oder mangels Masse abgewiesen wird, seine Zahlungen einstellt oder der Firmeninhaber in Folge von Zahlungsschwierigkeiten wechselt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungen, auch unmittelbar gegenüber den Abnehmern des Ge-schäftspartners, geltend zu machen. Der Geschäftspartner gestattet uns, sämtliche Maßnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer aus dem Eigen-tumsvorbehalt erwachsender Rechte angemessen und erforderlich erscheinen und gewährt uns insbesondere Einsicht in die betreffenden Unterlagen und erteilt Auskunft über den Bestand der Vorbehaltsware. Kommt der Geschäftspartner in diesem Fall unserer Aufforderung, die Abtretung seinen Schuldnern anzuzeigen und diese zur Zahlung an uns aufzufordern, nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt dies für den Geschäftspartner zu tun.
(8) Veräußert der Geschäftspartner die Vorbehaltsware nach Maßgabe der vereinbarten Weiter-veräußerungsbefugnis und zieht der Geschäftspartner die betreffende Forderung von seinem Ab-nehmer ein, bevor er unsere Forderung hinsichtlich der betreffenden Vorbehaltsware vollumfäng-lich erfüllt hat, so verpflichtet sich der Geschäftspartner den Forderungsbetrag auf ein separates Treuhandkonto einzuzahlen. Erst mit vollständiger Erfüllung unserer gegenüber dem Geschäfts-partner bestehenden Forderung ist dieser berechtigt, den Forderungsbetrag vom Treuhandkonto zu seiner Verfügung einzuziehen.
(9) Erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüg-lich vom Geschäftspartner heraus zu verlangen und uns gegebenenfalls, auch mittels eines Be-vollmächtigten, den unmittelbaren Besitz an der Vorbehaltsware zu verschaffen. Ein Zurückbehal-tungsrecht des Geschäftspartners ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Geschäftspartner ver-pflichtet sich, uns oder unserem Bevollmächtigten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen für den Zweck der Inbesitznahme der Vorbehaltsware und erforderlichenfalls auch die Einsichtnahme in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren. Die Kosten der Inbesitznahme trägt der Geschäfts-partner. In jedem Fall sind wir zum Abzug eines pauschalen Kostenerstattungsbetrages in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift berechtigt. Dem Geschäftspartner bleibt der Nachweis geringerer Rücknahmekosten oder einer geringen Wertminderung der Ware unbenommen.
(10) Der Geschäftspartner teilt uns jedwede Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte (Pfändung, etc.) vor deren Eintritt mit und bestätigt unser Eigentumsrecht schriftlich sowohl ge-genüber dem Dritten, als auch uns gegenüber. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, den Eingrif-fen bzw. Beeinträchtigungen mit dem Hinweis auf das Eigentum der Giti Tire Deutschland GmbH zu widersprechen.
(11) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Geschäfts-partner untersagt. Will der Geschäftspartner ausstehende Forderungen, die zumindest teilweise Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner darstellen, im Wege ei-nes Forderungskaufs, insbesondere durch Factoring, verkaufen oder abtreten, so hat der Ge-schäftspartner vorher unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Der Geschäftspartner tritt bereits jetzt die aus dem Factoring resultierenden Forderungen gegen den Faktor in Höhe unseres Sal-dos aus der Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner an uns ab. Sollten unsere Forderun-gen seitens des Geschäftspartners bestritten sein, oder sonstige Unsicherheiten über unsere Be-rechtigung bestehen, so wird der Geschäftspartner den Faktor bis zur endgültigen Klärung anwei-sen, auszuzahlende Beträge bis zur Höhe unseres Saldos auf ein von uns zu benennendes Treuhandkonto einzuzahlen.
(12) Vom Eigentumsvorbehalt unberührt bleibt die Haftung des Geschäftspartners für den Untergang oder die Verschlechterung der Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Regeln.
(13) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(14) Mit Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erlischt der Eigentumsvorbehalt und das Eigentum an der Vorbehaltsware geht auf den Geschäftspartner über.

§ 5
Gewährleistung
(1) Ist der Käufer Verbraucher, gelten für ihn vorrangig die zwingenden gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte gemäß §§ 474 ff. BGB. Soweit Satz 1 keine Anwendung findet, gelten die folgenden Bestimmungen.
(2) Für Mängel, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, insbesondere durch unsachgemäße Be-handlung der gelieferten Sache, wird keine Gewährleistung übernommen.
(3) Gewährleistungsansprüche wegen eines Schadens am Reifen bestehen nicht, wenn
a) die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder fahrlässiges Verhalten nach Über-gabe der Kaufsache, auf unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen etc., oder auf Unfall zurückzuführen ist;
b) der von uns in den technischen Unterlagen in der jeweils aktuellsten Fassung vorgeschriebe-ne Luftdruck nicht eingehalten wurde;
c) der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, ins-besondere durch Überschreitung der Belastungsgrenze oder der vorgegebenen Fahrge-schwindigkeit;
d) der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
e) der Reifen durch eine unpassende, defekte, rostige oder nach den technischen Unterla-gen für diesen Reifen nicht geeignete Felge schadhaft wurde;
f) der Reifen durch äußere Einwirkung nach Übergabe der Kaufsache, insbesondere mechani-sche Verletzungen oder durch übermäßige Erhitzung, schadhaft wurde;
g) die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder unkenntlich ver-ändert worden ist;
h) der Mangel nur unerheblich den Wert oder die Tauglichkeit des Reifens für eine nach dem Vertrag ggf. vorausgesetzte Verwendung mindert;
i) der Mangel auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist.
(4) Ist die Kaufsache bei Gefahrenübergang nicht frei von Sachmängeln oder treten innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Herstellungs- oder Materialfehler Sachmängel auf, so können wir nach unserer Wahl nach Maßgabe der folgenden Vorschriften als Mangelbeseitigung eine Nachbesse-rung oder eine Ersatzlieferung wählen. Wir behalten uns in jedem Fall vor, den bisherigen Ge-brauchsvorteil am reklamierten Reifen unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Reifenprofil-tiefe bei der Ersatzlieferung anzurechnen. Im Falle der Ersatzlieferung geht das Eigentum am re-klamierten Reifen auf uns über. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Geschäftspartner nach seiner Wahl Herabsetzung des Kauf-preises oder Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe von § 7 verlangen. Die Ausübung eines dieser Rechte durch den Geschäftspartner ist uns schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Geschäftspartner neben seinem Rück-tritt ist ausgeschlossen.
(6) Ist der Geschäftspartner ein Unternehmer, hat er die Kaufsache unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Kaufsache, auf etwaige Mängel hin zu untersu-chen und erkennbare Mängel, auch Fehlmengen oder fehlerhafte Mängelangaben, sowie von der vertraglichen Vereinbarung wesentlich abweichende Tragfähigkeits- bzw. Geschwindigkeitsindexe gegenüber der Giti Tire Deutschland GmbH sodann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 weiteren Kalendertagen, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die frist- und formgerechte Anzeige und sind etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Liefermenge nicht auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt worden, so gilt die Kaufsache als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht offensichtlich war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätes-tens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Entdeckung, schriftlich geltend gemacht wer-den. Andernfalls gilt die Kaufsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die vorge-nannten Anzeige- und Rügepflichten nebst Rechtsfolgen gelten entsprechend für Falschlieferun-gen und Mengendifferenzen. Offensichtliche Transportschäden sind bei Entgegennahme der Sendung der ausliefernden Transportperson anzuzeigen und von diesem zu quittieren. Zusätzlich ist uns die Rechnungsnummer der betroffenen Kaufsache anzugeben.
(7) Zur Geltendmachung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sind nur unsere unmittel-baren Geschäftspartner und die mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Händler be-fugt. Wird für einen Reifen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, so ist dies unserer Hot-line bzw. unserem Kundendienst anzuzeigen:
Giti Tire Deutschland GmbH,
Hollerithallee 17, 30419 Hannover
Telefon: +49(0) 511-5153 56-0
Fax: +49(0) 511-5153 56-10
E-Mail: info@eu.giti.com
Erfolgt diese Anzeige, so veranlassen wir die Abholung des betreffenden Reifens. Bei Abholung des Reifens sind uns neben dem Reifen der dazugehörige Kaufbeleg sowie ein vollständiges ausgefülltes und vom Geschäftspartner unterzeichnetes Reklamationsformular zu übergeben. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Geschäftspartners.
(8) Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren in zwei Jahren. Sonstige Schadenersatz-ansprüche und sonstige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.
(9) Sofern wir vom Geschäftspartner aus § 478 BGB (Herstellerregress) in Anspruch genommen wer-den, sind wir, soweit der Anspruch begründet ist, berechtigt, den geschuldeten Ersatz von Auf-wendungen in Form von Warengutschriften zu erbringen. Die Höhe der Gutschrift bemisst sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
§ 6
Haftung der Giti Tire Deutschland GmbH
(1) Die Giti Tire Deutschland GmbH haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die Giti Tire Deutschland GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Giti Tire Deutsch-land GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Wir haften darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) durch uns, unsere gesetzlichen Ver-treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf de-ren Einhaltung der Geschäftspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haf-tung auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch-schnittsschaden begrenzt.
(3) Über die vorstehenden Regelungen hinaus ist eine Haftung der Giti Tire Deutschland GmbH aus-geschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten für außervertragliche Schadenersatzansprüche entspre-chend.
§ 7
Rücktritt
(1) Wir können ganz oder teilweise nach Verletzung einer erheblichen Pflichtverletzung durch den Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten, nachdem wir erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Eine Fristbestimmung ist nicht erforderlich, wenn sie für uns unzumutbar ist.
(2) Ein Rücktritt ist nach Maßgabe von § 2 Abs. 11 ebenfalls dann möglich, wenn die Lieferung der Kaufsache aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die nach Vertragsschluss eingetreten oder uns unverschuldet erst dann bekannt geworden sind, wesentlich erschwert
oder unmöglich wird.
(3) Dauert die Verzögerung in den Fällen des Abs. 2 länger als einen Monat, so ist der Geschäfts-partner nach angemessener Fristsetzung seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Im Übrigen kann der Geschäftspartner von dem Vertrag aufgrund einer Pflichtverletzung der Giti Tire Deutschland GmbH, die nicht in einem Mangel besteht, nur zurücktreten, wenn die Pflichtver-letzung erheblich ist und ein Verschulden der Giti Tire Deutschland GmbH vorliegt.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen.
§ 8
Widerruf und Widerrufsfolgen
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Ist der Geschäftspartner ein Verbraucher und verwendet die Giti Tire Deutschland GmbH für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (bspw. Telefax, E-Mail, Telefon), steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nicht vorgefertigt, sondern nach Kundenspezifikatio-nen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Geschäftspartners zuge-schnitten sind.

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Firma Giti Tire Deutschland GmbH,
Hollerithalle 17,
30419 Hannover
Telefon: +49(0) 511-5153 56-0
Fax: +49(0) 511-5153 56-10
e-Mail: info@eu.giti.com
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HR B 215376

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ih-ren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dass in § 9 dieser AGB wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wi-derrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Stan-dardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zu-rückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes verein-bart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Das gilt nicht, wenn wir ausnahmsweise die Abholung der Ware angeboten haben.
Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Giti Tire Deutschland GmbH, Hollerithallee 17, 30419 Hannover, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie sind hingegen nicht ver-pflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn wir ausnahmsweise angeboten haben, die Waren abzuholen.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware per Post bis zu einem Höchstbe-trag von EUR 40,00. Etwaige darüberhinausgehende Kosten tragen wir. Wenn die Ware so be-schaffen ist, dass sie nicht per Post versandt werden kann, werden wir die Ware auf unsere eige-nen Kosten ab¬holen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht not-wendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 9
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:
• Giti Tire Deutschland GmbH,
Hollerithallee 17,
30419 Hannover,
Telefon: +49(0) 511-5153 56-0
Fax: +49(0) 511-5153 56-10
E-Mail: info@eu.giti.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am/erhalten am …………………..
Name des/der Verbraucher(s) …………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s) …………………..
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ………………….
Datum …………………..
§ 10
Spezielle Verbraucherinformationen
(1) Speziellen und in diesen AGB nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt die Giti Tire Deutsch-land GmbH nicht. Die in den vorliegenden Regelungen aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
(2) Die wesentlichen Merkmale der von der Giti Tire Deutschland GmbH angebotenen Produkte sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote können den einzelnen Produktbeschreibungen im Rah-men des Internetangebotes der Giti Tire Deutschland GmbH entnommen werden.
(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 11
Datenschutzhinweise; Einwilligung in Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Die Giti Tire Deutschland GmbH ist darauf angewiesen, dass der Geschäftspartner ihr mit seinem Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags bestimmte personenbezogene Daten (insbesondere seinen Namen, seine Anschrift sowie seine E-Mail-Adresse und ggf. Bankverbindung) übermittelt. Als „personenbezogene Daten“ sind Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. „Identifizierbar“ ist eine Person dann, wenn sie di-rekt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kenn-nummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Diese personenbezogenen Daten dienen der Giti Tire Deutschland GmbH zur Durchführung und Abwick-lung des Kaufs, insbesondere zur Durchführung der erforderlichen Korrespondenz, zur Übereig-nung und Übergabe der Kaufsache sowie zur Rechnungstellung, Durchführung des Forderungs-managements und Ausübung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen. Darüber hinaus wird die Giti Tire Deutschland GmbH die personenbezogenen Daten möglicherweise dazu verwenden, dem Geschäftspartner im Rahmen von bestimmten Werbeaktionen Direktwerbeschreiben in Papierform oder in elektronischer Form zuzusenden.
(2) Entscheidet sich der Geschäftspartner somit zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Produkten bei der Giti Tire Deutschland GmbH, willigt er mit Abgabe seines Angebots freiwillig in die Übermitt-lung dieser personenbezogenen Daten an die Giti Tire Deutschland GmbH und die Verwendung gemäß dem nachfolgenden Absätzen 3 und 4 ein.
(3) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie zur Erfül-lung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilli-gung des Geschäftspartners beruht, ist die Rechtsgrundlage außerdem Art. 6 Abs. 1 lit. a DSG-VO. Die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt bei der Giti Tire Deutschland GmbH zu den in Absatz 1 genannten Zwecken nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesda-tenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetz (TMG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt, bis auf die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen, wie Logistikunternehmen und Inkassounternehmen sowie ein Factoring-Unternehmen nicht.
(4) Die personenbezogenen Daten werden von der Giti Tire Deutschland GmbH gelöscht, sobald sie zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Durchführung von Werbeaktionen nicht mehr erforderlich sind. Die Da-ten werden außerdem gelöscht, wenn der Geschäftspartner eine Verwendung der personenbezo-genen Daten für die Zukunft widerruft und die Giti Tire Deutschland GmbH sie nicht mehr zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Ausübung oder Verteidigung von Rechts-ansprüchen benötigt. Derzeit betragen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungs-unterlagen 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Geschäftsvorfall erfolgt ist, d.h. im Fall eines Widerrufs der Verwendung für die Zukunft werden die Daten erst nach Ablauf der v.g. Frist gelöscht.
(5) Verantwortlich für die Speicherung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die

Giti Tire Deutschland GmbH,
Hollerithallee 17, 30419 Hannover
Telefon: +49(0) 511-5153 56-0
Fax: +49(0) 511-5153 56-10
E-Mail: info@eu.giti.com
(6) Der Geschäftspartner hat jederzeit das Recht, von der Giti Tire Deutschland GmbH unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Ferner hat er ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der Giti Tire Deutschland GmbH, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Stattdessen kann der Geschäftspartner auch die Einschränkung der Nutzung der personenbezo-genen Daten verlangen, was zur Folge hat, dass die Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü-chen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden dürfen.
(7) Der Geschäftspartner hat das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung und Verwendung sei-ner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schrift-lich, per Telefax oder in sonstiger Textform (z.B. per E-Mail) an die Giti Tire Deutschland GmbH un-ter den in vorstehendem Absatz 5 Kontaktdaten gerichtet wenden. Im Falle eines Widerrufs wird die Giti Tire Deutschland die personenbezogenen Daten in der Zukunft nicht mehr im Rahmen von Werbeaktionen verwenden, und die Daten darüber hinaus zum frühestmöglichen Zeitpunkt lö-schen. Der Geschäftspartner wird darauf hingewiesen, dass ein Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der perso-nenbezogenen Daten nicht berührt.
(8) Der Geschäftspartner hat außerdem das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sie nicht zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtun-gen erforderlich ist; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
(9) Der Geschäftspartner kann von der Giti Tire Deutschland GmbH verlangen, dass die ihn betref-fenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn (a) die personenbezo-genen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder (b) der Geschäftspartner seine Einwilligung, auf die sich die Ver-arbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, widerruft und es an ei-ner anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt, oder (c) Widerspruch gegen die Da-tenverarbeitung eingelegt wird und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, oder (d) die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet worden sind oder (e) die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist (a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäu-ßerung und Information oder (b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der EU oder der Bundesrepublik Deutschland, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde oder (c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder (d) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
(10) Soweit der Geschäftspartner hat uns gegenüber das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Ein-schränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend gemacht hat, werden wir allen Empfängern, denen die ihn betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand ver-bunden. Außerdem sind wir verpflichtet, den Geschäftspartner auf Verlangen über diese Empfän-ger zu unterrichten.
(11) Der Geschäftspartner hat das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu er-halten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Be-hinderung durch uns, zu übermitteln, sofern (a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
(12) Wenn der Geschäftspartner der Meinung ist, dass die Giti Tire Deutschland GmbH durch die Ver-arbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltende Datenschutzvorschrif-ten verstoßen hat, steht dem Geschäftspartner unabhängig von anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Daten-schutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Tel: 0511 120 4500, Fax: 0511 120 4599, zu.
(13) Dem Geschäftspartner obliegt es, Giti Tire Deutschland eine Veränderung seiner personenbezo-genen Daten mitzuteilen, damit die Giti Tire Deutschland GmbH die bei ihr gespeicherten Daten entsprechend unverzüglich anpassen und unrichtige Daten löschen kann.

§ 12
Sonstige Verpflichtungen des Geschäftspartners
(1) Das Ändern oder Entfernen der auf unseren Erzeugnissen angebrachten Zeichen und Nummern ist untersagt.
(2) Ebenso ist es untersagt, solche Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung eine Verschlech-terung jedweder Art erlitten haben oder an denen nicht normgemäße Veränderungen vorgenom-men worden sind oder die schon bei Lieferung mangelhaft waren und deren Mangel nicht im We-ge der Nacherfüllung beseitigt worden ist.
(3) Der Geschäftspartner verpflichtet sich zum Weiterverkauf der Ware in der von uns vorgenomme-nen Klassifizierung. Technische Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Ferner verpflichtet sich der Geschäftspartner, seinem Abnehmer die Beschaffenheit und die technischen Details der von uns gelieferten Reifen genau zu erläutern. Der Geschäftspartner prüft selbst die Eignung des Produktes für den beabsichtigten Verwendungszweck.
(4) Bei Geschäftssitz innerhalb eines Mitgliedsstaates der EU weist der Geschäftspartner, der ein Un-ternehmer ist, seine Unternehmereigenschaft durch Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnum-mer nach und übermittelt uns die buchmäßigen Ausfuhrbelege innergemeinschaftlicher Lieferun-gen.
§ 13
Schriftform
Jede zwischen uns und dem Geschäftspartner getroffene Vereinbarung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde. Weitere zusätzliche Bedingungen oder Ver-tragsklauseln, die vom Geschäftspartner eingebracht werden, gelten solange als abgelehnt, wie wir die-sen zusätzlichen Bestimmungen nicht schriftlich zugestimmt haben.
§ 14
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Giti Tire Deutschland GmbH: Hol-lerithallee 17, 30419 Hannover.
(3) Die Bestimmungen des CISC (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den in-ternationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(4) Ausschließlich der deutsche Text der vertraglichen Regelungen ist verbindlich. Eine englische Übersetzung dient lediglich informatorischen Zwecken.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergeben sollte.
Hannover, den 26. Juni 2018
Giti Tire Deutschland GmbH